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AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eugen König GmbH 

I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der Eugen König GmbH und Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser und der nachstehenden Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; ferner juristische Personen des Öffentlichen Rechts und Öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2. Eigenen Bedingungen des Käufers wird an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte. Es gelten demnach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eugen König GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.
3. Abweichende Bedingungen gelten nur aufgrund einer dahin gehenden Vereinbarung und ausschließlich nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.
II. Angebot
1. Unsere Angebote im Internet, in Katalogen und Ausstellungen sind – soweit nichts anderes vereinbart wurde – freibleibend und unverbindlich.
2. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen durch unsere Mitarbeiter binden uns nur, wenn dies so vereinbart wurde oder sich aus den Umständen der Abschluss eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages ergibt. Mündliche Auskünfte sind im Zweifel unverbindlich.
3. Die in einem Prospekt, Katalog, Kostenvoranschlag, Angebot oder im Internet von uns, dem Hersteller von uns gelieferter Sachen oder unseren/dessen Gehilfen zur Verfügung gestellten Informationen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben oder Angaben zu Gebrauchseignung oder Verwendungszweck stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen dar und begründen nur dann Rechte des Bestellers nach § 434 BGB bzw. gelten nur dann als Beschaffenheitsgarantie im Sinne von §§ 443, 444 BGB, wenn dies für das betreffende Geschäft ausdrücklich so vereinbart ist. 4. Geringfügige, für den Besteller unter Beachtung des Vertragszwecks unerhebliche Abweichungen in Form, Größe oder Beschaffenheit stellen keinen Mangel der gelieferten Sache dar. Wir behalten uns ferner durch geänderte rechtliche oder technische Normen oder durch unvorhersehbare technische Schwierigkeiten bei der Ausführung notwendige Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor, soweit dies dem Besteller unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar ist. 5. Wenn eine von uns gelieferte Sache
a) sich zwar nicht für die gewöhnliche, aber für die vertraglich vorausgesetzte oder die vom Besteller beabsichtigte Verwendung eignet oder
b) sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, ohne dass der Besteller mit uns ausdrücklich eine hiervon abweichende Beschaffenheit vereinbart hat,
kann er Rechte aus Sachmängelhaftung insoweit nur geltend machen, wenn und soweit ihm eine Abnahme der Sache in Ansehung aller Umstände und unter Berücksichtigung unseres Interesses an der Abnahme nicht zugemutet werden kann.
III. Preise
1. Die vereinbarten Preise gelten in Euro und verstehen sich netto ab Versandstelle der Eugen König GmbH, bei Streckengeschäften ab Versandstelle beim Werk bzw. Vorlieferanten, ohne Installation, Inbetriebnahme oder sonstige Nebenleistungen. Sie gelten nur bei Abnahme aller Mengen und Werte. Hinzu kommen bei allen Käufern Auslieferungs-, Transport- und Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Umsatzsteuer. Bei Auslieferung mit eigenen Lkw’s berechnen wir die am Tage der Lieferung gültige Transportsicherung auf den Nettowarenwert sowie die Umsatzsteuer. Bei Nachbestellungen gelten – soweit nicht anders vereinbart – unsere am Tag der Annahme der Nachbestellung gültigen Preise.
2. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung mehr als 30 Tage, sind wir im Falle einer Erhöhung unserer Gestehungskosten berechtigt und im Falle einer Senkung auf Verlangen des Kunden verpflichtet, unsere Preise für die gelieferten Artikel um den Betrag der Änderung zu erhöhen bzw. zu ermäßigen. Bei Bestellungen auf Abruf ist für die Berechnung dieser Frist der Zeitraum zwischen Bestellung und Abruf maßgebend.
3. Haben sich die Gestehungskosten während der bisherigen Vertragslaufzeit insgesamt um 25% oder mehr erhöht, sind wir auch zu einer entsprechenden Erhöhung unserer kalkulierten Gewinnmarge berechtigt.
IV. Lieferung
1. Wir sind um die Einhaltung der von uns abgegebenen Leistungs- und Lieferfristen bemüht. Sie stehen jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten bzw. Hersteller. Wir werden den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.
2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern keine neue Terminierung zugesagt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen wieder zurückgezogen werden. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, einen neuen Termin/eine neue Frist unter angemessener Berücksichtigung der aufgrund der Auftragsänderungen ggf. benötigten, längeren Ausführungszeit zu vereinbaren.
3. Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen und -behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Energie/Energieträgern, Roh- und Hilfsstoffen, Betriebsstörungen irgendwelcher Art im eigenen oder den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben sowie durch Verfügungen von Behörden hervorgerufene Hindernisse, welche die Lieferungen erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Liefer- oder Leistungspflicht, wenn wir das Hindernis nicht zu vertreten haben. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
4. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm, nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Versandbereitschaft an gerechnet, die bei Eugen König GmbH oder Dritten entstehenden Lagerkosten berechnet. Im gleichen Zeitpunkt geht das Lagerrisiko auf den Käufer über. Nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist sind wir bei der Gattung nach bezeichneten Waren berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Annahme oder Erteilung der Versandanschrift länger als 2 Wochen in Rückstand, so sind wir nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz statt der Leistung in Höhe von 25 % des vereinbarten Warenpreises zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu verlangen.
5. Der Versand erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – nach unserer freien Wahl. Die Transportgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Rücknahme und Vergütung der Verpackung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, namentlich der Verpackungsverordnung; ansonsten nur nach gesonderter, ausdrücklicher Vereinbarung. Wir sind – soweit nicht anders vereinbart – berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers gegen Transportschäden zu versichern. Bei frachtfrei gestellten Preisen und Lieferpauschalen behalten wir uns vor, dem Kunden einen erhöhten Lieferaufwand in Rechnung zu stellen, wenn die Erreichbarkeit der vereinbarten Lieferstelle durch dem Kunden bekannte oder ihm zuzurechnende Hindernisse wesentlich erschwert ist. Bei vom Käufer direkt beim Hersteller bzw. Vorlieferanten bestellter Ware ist dieser verpflichtet, die vom Hersteller bzw. Vorlieferanten angebotene Mindestmenge abzunehmen bzw. Mindermengenzuschläge oder Streckentransportzuschläge zu akzeptieren. 6. Der Käufer kann nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Eugen König GmbH auffordern, binnen angemessener Frist – mindestens drei Wochen – zu liefern. Erst mit fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt die Eugen König GmbH in Verzug. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer weiteren Nachfrist von mindestens drei Wochen ab Verzugsbeginn ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Eugen König GmbH vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. 7. Schadenersatz gemäß IV. 6. kann der Käufer nur nach Maßgabe von Ziff. VI.3. bis VI.5. dieser AGB verlangen.
8. Wir sind auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zu Teillieferungen oder –leistungen berechtigt, wenn und soweit diese dem Käufer zumutbar sind. Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn die Teilleistung/-lieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar ist, die Erbringung der restlichen Leistungen/Lieferungen sichergestellt ist, und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und keine zusätzlichen Kosten entstehen; letzterem steht es gleich, wenn wir uns zur Übernahme dieser Kosten bereit erklären. Zulässige Teillieferungen oder –leistungen dürfen wir auch vor Gesamtfälligkeit der vereinbarten Vergütung unter Anrechnung auf diese nach Maßgabe von § 632a Abs. 1 BGB gesondert in Rechnung stellen. Das Recht des Käufers, von dem gesamten Vertrag zurückzutreten, falls die Voraussetzungen hierfür eintreten und die Teilleistung daraufhin für ihn nicht mehr von Interesse ist, bleibt davon unberührt.
9. Lieferungen frei Baustelle oder frei Lager beschränken sich – soweit nicht anders vereinbart – auf die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit einem schweren Lastzug befahrbaren Anfahrtsstraße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Besteller zu erfolgen.
V. Fälligkeit und Zahlung
1. Zahlungen haben – soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart – entweder innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
2. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Falle nur erfüllungshalber, d. h., die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel- oder Scheckbetrag einem unserer Konten unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
3. Gerät der Käufer mit Zahlungen in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen zu einem wesentlichen Teil (mind. 10% des noch offen stehenden Betrages oder bei Zahlung in Raten ein eine Rate übersteigender Betrag) oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld – auch gestundete Forderungen – sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Gleiches gilt, wenn der Eugen König GmbH ein drohender oder tatsächlicher Vermögensverfall des Käufers bekannt wird.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern die Forderungen unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden, oder anstelle der Geltendmachung eines ihm zustehenden Leistungsverweigerungsrechts gemäß § 320 BGB. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
6. Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände, sowie Anschriftenänderungen beim Käufer sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sie berechtigen uns nach unserer Wahl, sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Geschäften zu verlangen, weitere Vertragsleistungen zu verweigern, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn sich aus den mitgeteilten oder uns auf andere Weise bekannt gewordenen Umständen eine wesentliche Verschlechterung der Bonität des Kunden gegenüber den bei Vertragsschluss zu Grunde gelegten Umständen ergibt.
VI. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
1. Kaufleute haben alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen oder das erkennbare Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind von Kaufleuten unverzüglich nach deren Entdeckung geltend zu machen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt.
2. Bei berechtigter Mängelrüge nimmt die Eugen König GmbH nach ihrer Wahl eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die den sofortigen Rücktritt des Käufers rechtfertigen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wiederholt fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungszeit auftretenden Mängel der Kaufsache gelten im Übrigen die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, sowie bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadenersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Leistung.
3. Im Übrigen und unbeschadet der vorstehend aufgeführten Ansprüche haften wir für Mangel- und Mangelfolgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, und für jegliche sonstigen Schäden nur
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder
– nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
4. Darüber hinaus haften wir wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren (vertragstypischen) Schaden.
5. Die vorstehenden Regelungen unter VI.4. und VI.5. gelten in gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Auch die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren so lange vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat, insbesondere den Saldenausgleich herbeigeführt hat.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückfordern; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht verpflichtet oder nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Rahmen einer Klage nach § 771 ZPO zu ersetzen, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die gelieferte Ware zu verfügen, insbesondere sie einzubauen, zu verarbeiten oder zu veräußern. Hierbei ist der Käufer verpflichtet, seinen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt schriftlich anzuzeigen. Die Berechtigung des Käufers erlischt jedoch, sofern er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z. B. die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis wirksam. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich anzuzeigen. Bei Pfändungen hat uns der Besteller unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und etwaige eigene eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.
4. Der Käufer tritt der Eugen König GmbH schon jetzt sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur vollständigen Tilgung aller offenen Forderungen ab, die ihm aus künftigen Veräußerungen, Verarbeitungen usw. der von Eugen König GmbH gelieferten Waren gegen seine Abnehmer entstehen, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten Ware zuzüglich 20 %; ebenso etwaige eigene Ansprüche auf Herausgabe aus vorbehaltenem Eigentum.
5. Durch die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer bleibt unser Eigentum unberührt. Wird unsere Vorbehaltsware mit uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, vermischt oder verbunden oder durch Umbildung eine neue Sache hergestellt, so überträgt der Käufer uns hiermit zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt anteilig (in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Sachen) sein (Mit-)Eigentum an der neu entstandenen Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden und ist die fremde Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns, so dass sich hieraus ergebende Ansprüche gegen die Eugen König GmbH zurückzuweisen sind.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
7. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt befindliche Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung gelten als an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
VIII. Kreditgewährung
1. Soweit ein Kunde bei der Eugen König GmbH Kredit in Anspruch nimmt, so ist diese berechtigt, Kreditobergrenzen festzulegen und in dieser Höhe angemessene Sicherheiten zu verlangen. 2. Die Eugen König GmbH ist jederzeit berechtigt, den Umfang der Kreditgewährung unter Einhaltung einer angemessenen Frist, nach billigem Ermessen sowie unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Käufers ihrem Sicherungsbedürfnis anzupassen.
3. Schadenersatzansprüche für eine nach vorstehender Ziff. 2. zulässige Änderung der Kreditobergrenzen oder die Kündigung des Kredits können nicht geltend gemacht werden.
4. Werden der Eugen König GmbH nachträglich Umstände bekannt, welche die bei der Krediteinräumung gegebene Bonität des Kunden wesentlich negativ beeinflussen können, so ist die Eugen König GmbH berechtigt, alle Kredite unmittelbar zu kündigen und alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.
IX. Rücknahmen
Um unserem Qualitätsanspruch bezüglich der Ihnen gelieferten Waren gerecht zu werden, gelten für zurückzunehmende Waren – soweit es sich nicht um berechtigte Reklamationen handelt – folgende Kriterien:
1. Jede Retoure von Waren muss über unser Verkaufsteam angemeldet werden. Wir können nur Ware zurücknehmen, die auch über die Eugen König GmbH bezogen worden ist.
2. Unsere Fahrer können nur Waren mit einem Warenrücknahmebeleg in Empfang nehmen.
3. Eine Rücknahme von Ware ist nur in unbeschädigtem, wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung möglich.
4. Eine Rücknahme und Wiedereinlagerung ist ausgeschlossen bei:
– Artikeln, die nach Kundenwünschen angefertigt oder geändert worden sind;
– Artikeln, die bereits eingebaut waren oder zur Montage vorbereitet wurden;
– elektronischen Bauteilen nach Siegelbruch;
– Artikeln mit „STOP“-Aufkleber, wenn dieser geöffnet, entfernt oder beschädigt ist;
– Artikeln mit beschädigter Verkaufsverpackung;
– Gas- und Sicherheitsarmaturen;
– Artikeln, die vor mehr als 6 Monaten geliefert wurden.
5. Artikel, deren Netto-Wareneinzelwert je Stück oder bei Lieferung in Verpackungseinheiten: je Verpackungseinheit 10,00 € unterschreitet, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
6. Bei Rücknahme von Lagerware fallen Rücknahmekosten in Höhe von 10 % des Gesamtwarenwertes der Retoure an. 7. Bei Rückgabe von Bestellartikeln wird vorab durch die Eugen König GmbH mit dem Lieferanten geklärt, ob eine Rückgabe möglich ist. Bei positivem Ergebnis wird Ihnen die Gutschrift nach erfolgter Lieferantengutschrift an die Eugen König GmbH zugehen. Es werden Handlingskosten von 25 % berechnet
8. Transportmittel (Europaletten und Gitterboxen) werden wir Ihnen mit dem entsprechenden Lieferschein und einer gesonderten Rechnung gemäß unserer bei Lieferung gültigen, üblichen Preise (zzgl. USt.) berechnen. Bei einer Rücknahme dieser Transportmittel werden wir Ihnen den gleichen Betrag wieder gutschreiben.
X. Gerichtsstand
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen, auch in Wechsel- oder Schecksachen, ist der Sitz der Eugen König GmbH.
2. Dies gilt ferner dann, wenn ein Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründet oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers uns im Zeitpunkt der Klageerhebung schuldlos nicht bekannt sind.
XI. Datenschutz
1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden seitens der Eugen König GmbH gespeichert. Im Rahmen der Kreditprüfung führen wir, unter Berücksichtigung Ihrer schutzwürdigen Interessen entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, einen Bonitätsaustausch mit Unternehmen, die Kreditauskünfte erteilen, durch.
2. Eugen König GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Vertragsabwicklung betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Eugen König GmbH weist jedoch darauf hin, dass es bei online-Bestellung aufgrund der Struktur des Internets durch andere Personen zu Verletzungen des Datenschutzes kommen kann, auf die Eugen König GmbH jedoch keinen Einfluss hat, so dass eine Haftung der Eugen König GmbH für solche Verstöße nicht besteht.
3. Sofern ein Download von Informationen aus unserem online-Angebot erfolgt, dürfen diese Informationen nur selbst genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere der Vertrieb dieser Inhalte oder die Verwendung zu eigenen gewerblichen Zwecken des Käufers oder Dritter ist ohne unsere Einwilligung unzulässig.
4. Sofern die Inhalte unserer Seiten durch Rechte Dritter geschützt sind, erfolgt die Verwendung der betreffenden Informationen unter Ausschluss jeglicher Haftung der Eugen König GmbH. Es obliegt dem Kunden, sich jeweils zu vergewissern, ob fremde Daten schutzfrei sind. 5. Sofern Weiterleitungen auf andere Seiten angeboten werden (“links”), ist die Eugen König GmbH für deren Inhalt nicht verantwortlich, distanziert sich ausdrücklich von diesen Inhalten und weist jegliche Haftung für den Inhalt dieser Seiten von sich.
6. Für online erhobene oder übermittelte Daten gilt ergänzend unsere im Internet veröffentlichte Datenschutzerklärung (http://www.eugen-koenig.de/dcontent/public => Datenschutz).
XII. Sonstiges
1. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes sind ausgeschlossen.
Stand: 07/2022